Recht und Gesetz in der ADL: Unterschied zwischen den Versionen

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Deutlich restriktiver ist man im Umgang mit Kampfmagie. Selbst das Erlernen nichttödlicher Kampfzauber verlangt eine Lizenz, wobei der Prozess der Lizenzierung selbst für Personen ohne Vorstrafenregister eine reine Formsache ist.<ref name="SOTAADL 108"/>
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Deutlich restriktiver ist man im Umgang mit Kampfmagie. Selbst das Erlernen nicht tödlicher [[Kampfzauber]] verlangt eine Lizenz, wobei der Prozess der Lizenzierung selbst für Personen ohne Vorstrafenregister eine reine Formsache ist {{Ref|11}}.
  
Anders geht man da mit (potenziell) tödlichen Kampfzaubern um, die schon vor dem Erlernen ebenfalls eine Lizenz benötigen. Dabei ist auch wieder eine Zuverlässigkeits- und auch eine Bedürfnisüberprüfung notwendig. Der Zauberer muss also einen Nachweis erbringen, warum er diesen Zauber zumn Selbstschutz oder zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt. Sicherheits- oder Militärmagier haben hier relativ leichtes Spiel, während vorbestrafte Personen keine Chance haben, auf offiziellem Wege an eine solche Lizenz zu kommen - das Erlernen selbst wird also irgendwo unter der Hand passieren, wenn dieser Weg nicht gangbar isat. Und in den [[Schatten]] gibt es genug offizielle Lehrer, die für eine (nicht unerhebliche) Aufwandsentschädigung auch hinter verschlossenen Türen einem Schüler einen Zauber beibringen, was immerhin deutlich leichter und spurloser von Statten geht als etwa der Verkauf illegaler Waffen.<ref>{{QDE|sotaadl}} S.108-109</ref>
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Anders geht man da mit (potenziell) tödlichen Kampfzaubern um, die schon vor dem Erlernen ebenfalls eine Lizenz benötigen. Dabei ist auch wieder eine Zuverlässigkeits- und auch eine Bedürfnisüberprüfung notwendig. Der Zauberer muss also einen Nachweis erbringen, warum er diesen Zauber zum Selbstschutz oder zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt. Sicherheits- oder Militärmagier haben hier relativ leichtes Spiel, während vorbestrafte Personen keine Chance haben, auf offiziellem Wege an eine solche Lizenz zu kommen - das Erlernen selbst wird also irgendwo unter der Hand passieren, wenn dieser Weg nicht gangbar ist. Und in den [[Schatten]] gibt es genug inoffizielle Lehrer, die für eine (nicht unerhebliche) Aufwandsentschädigung auch hinter verschlossenen Türen einem Schüler einen Zauber beibringen, was immerhin deutlich leichter und spurloser von statten geht als etwa der Verkauf illegaler Waffen {{Ref|12}}.
  
Lizenzen für Kampfzauber werden, wie auch Waffenlizenzen, mit der [[SIN]] des Zauberers verknüpft.<ref name="SOTAADL 109">{{QDE|sotaadl}} S.109</ref>
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Lizenzen für Kampfzauber werden, wie auch Waffenlizenzen, mit der [[SIN]] des Zauberers verknüpft {{Ref|13}}.
  
 
===Strafrecht für Magie===
 
===Strafrecht für Magie===

Version vom 11. August 2022, 12:42 Uhr

Dieser Artikel enthält Gesetze und sonstige rechtliche Belange, die speziell für die Allianz Deutscher Länder gelten.

Übersicht

In der ADL sind Staatsanwälte und Richter in juristische Prozesse verwickelt, sobald genügend Material für eine Anklage gesammelt wurde. Das Strafrecht ist üblicherweise einheitlich in der ADL, aber es gibt ein paar Ausnahmen, die länderspezifisch geregelt sind. Mord gibt überall lebenslänglich, der Besitz illegaler Drogen, Körpermodifikationen und Waffen bringen ebenfalls längere Haftstrafen ein. Hoffnung bringen dann nur Umstände wie etwa "mangelnde Beweise" oder "Geringfügigkeit", wegen der man dann wieder freigelassen werden kann.<ref name="DPADL 36">Vorlage:QDE S.36</ref>

NEEC

Als Teil der New European Economic Community folgt die ADL auch den Gesetzesvorschlägen aus Brüssel, wie es schon zuvor in der BRD und der früheren Europäischen Union der Fall gewesen ist. Das Problem hierbei ist nur, dass es schwer ist, paneuropäische Gesetze in den teilautonomen Staaten der ADL durchzusetzen, was die Bürokraten und Amtsstuben teilweise zur Verzweiflung bringt. Neben einer Menge Lobbyarbeit muss man daher manches Mal auch Nachdruck verleihen, um etwas endlich auf den Weg zu bringen.<ref name="MSHFS 142">Vorlage:QDE S.142</ref>

Metasapiente

Metasapiente haben in der ADL das Problem, dass sie keine SIN vom Staat erhalten - allenfalls von dem Konzern, für den sie arbeiten. Das bedeutet, dass sie rechtlich nicht anerkannt sind, aber die Jagd auf sie ist dennoch verboten und gilt als Straftat. Eine Ausnahme bilden dabei die Pixies, die seit der letzten Gesetzesreform von Pomorya immerhin eine SIN erhalten, während die ADL bestenfalls eine kriminelle SIN austeilt - das ist bisher aber praktisch noch nie vorgekommen.<ref name="SOTAADL 146"/>

Infizierte

Infizierte, wie etwa Ghule, werden anders als Metasapiente nicht unter Schutz gestellt, was bedeutet, dass der Abschuss selbiger keinen Straftatbestand darstellt.<ref name="SOTAADL 146">Vorlage:QDE S.146</ref>

Waffen

Die Waffengesetze der ADL sind ein Paradebeispiel des deutschen Regulierungswahns. Die Bestimmungen werden zwar immer weiter gelockert, aber die Hürde, um einen Waffenschein und somit die Erlaubnis zum Tragen bestimmter Waffen zu erlangen, ist von Land zu Land unterschiedlich.<ref name="DPADL 46">Vorlage:QDE S.46</ref> Das heutige Waffengesetz der ADL ist deutlich lockerer als das der alten BRD, was an den vielen Krisen und Katastrophen der Vergangenheit liegt.<ref name="SOTAADL 12">Vorlage:QDE S.12</ref>

Fast alle Schusswaffen und ein Großteil der Nahkampfwaffen sind lizenzpflichtig, während manche Waffengruppen generell für den Privatgebrauch verboten sind. So ist es relativ einfach, für Handfeuerwaffen und Kleinkaliber die entsprechenden Lizenzen zu bekommen, wenn man die Notwendigkeit selbiger nachweisen kann. Hier kommt der Flickenteppich der ADL wieder zum Tragen: In manchen Gegenden reichen der richtige Wohnsitz und Amtmann aus, damit man die Lizenz bekommt. Wer also in Württemberg lebt und rein zufällig in der Nähe vieler Metamenschen wohnt, ist die Sache recht einfach.<ref name="SOTAADL 12"/>

Besitzt man einen Jagdschein, ist auch der Erwerb von Gewehrlizenzen praktisch gegeben, da man andernfalls eine Ausnahmebescheinigung oder eine berufliche Notwendigkeit nachweisen muss. Forstbeamte, Sicherheitspersonal oder Kammerjäger sind ein gutes Beispiel für Professionen, die sehr unkompliziert an solche Waffen gelangen, wie etwa Sportgewehre und Schrotflinten.<ref name="SOTAADL 12"/> Aber auch hier gibt es einige Unterschiede: Wenn man in der Trollrepublik Schwarzwald oder ein Kiez-Mitglied in Berlin ist, kommt man sehr leicht an die entsprechenden Lizenzen, während man in Westphalen die Sache sofort vergessen kann.<ref name="DPADL 46"/>

Automatikwaffen

Automatikwaffen sind in der gesamten ADL den Sicherheitsdienstleistern, der Polizei und dem Militär vorbehalten (auch hier ist Berlin wieder eine Ausnahme, wenn man zu einer Kiezwehr gehört, die bei der BERVAG registriert wurde).<ref name="DPADL 46"/> Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Handfeuerwaffen oder um Langwaffen handelt. Sobald die Waffe einen Salven- oder Vollautomatikmodus besitzt, ist der Privatbesitz strengstens verboten.<ref>Vorlage:QDE S.12-13</ref> Sicherheitskräfte dürfen diese Waffen selbstverständlich benutzen, aber dies ist auch streng reguliert. Getragen werden dürfen sie nur bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit, was ebenfalls eine Lizenz notwendig macht. Das bedeutet aber nicht, dass man sie deshalb im Privatwagen kutschieren darf, wenn die Schicht zu Ende ist und es ist ebenso nicht gestattet, damit durch eine Einkaufspassage zu schlendern. Auch Stadtkrieg-Spieler dürfen solche Lizenzen erwerben, sind aber daran gebunden, ihre Waffen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen einzusetzen.<ref name="SOTAADL 13">Vorlage:QDE S.13</ref>

Militärgerät

Waffenscheine für Schwere Sturmgewehre und anderes Militärgerät kann man aber selbst im liberalen Berlin nicht bekommen.<ref name="DPADL 46"/> Nur Söldnereinheiten, Spezialeinheiten von Sicherheitsdiensten und die Bundeswehr dürfen solches Material besitzen. Mit der entsprechenden Lizenz und der passenden Situation kann man dann sogar solche Waffen ganz offen tragen.<ref name="SOTAADL 13"/>

Munition

Das Waffenrecht erstreckt sich aber auch auf die Munition. Ganz egal, wie legal die getragene Waffe ist: Sollte die Munition illegal sein, dann kommt man dennoch in Schwierigkeiten. Dies betrifft vor allem APDS-Munition und ähnliche militärische oder anderweitig verbotene Munitionstypen, wie etwa Uran-Munition. Und auch vor Zubehör und Waffenanbauten macht das Gesetz keinen Halt, weshalb man nicht unbedingt mit einem Unterlauf-Granatwerfer an der Schrotflinte herumlaufen sollte. Eine elektrische Übertaktung, die aus einem Taser oder Elektroschlagstock eine tödliche Waffe macht, ist ebenso verboten.<ref name="SOTAADL 13"/>

Jagdgesetze

Was die Jagd anbelangt gilt, dass man nur mit gültigem Jagdschein auch jagen darf. Je nach Allianzland muss man dabei meist noch so manche Rahmenbedingung erfüllen, bzw. bestimmte Kriterien beachten, um so einen Jagdschein dann auch zu erhalten. Dabei unterteilt sich die Prüfung sowohl in einen theoretischen als auch in einen praktischen Teil. Der theoretische Teil bezieht sich auf Kenntnisse der einschlägigen Gesetze und Vorschriften, sowie des notwendigen Jagdwissens. Der praktische Teile hingegen umfasst das Schießen mit Lang- und Kurzwaffe und Waldgänge sollen ihm zudem Helfen, Spuren zu erkennen und zu lesen, sowie das korrekte Zerlegen von Tieren und die Erkennung von Hornsignalen.<ref name="SOTAADL 14">Vorlage:QDE S.14</ref>

Hat man die staatliche Abschlussprüfung erfolgreich abgeschlossen, erhält man einen Jagdschein, der meistens auch direkt eine Lizenz für den Erwerb von Handfeuerwaffen und Jagdgewehre umfasst. Aber auch hier gelten natürlich unterschiedliche Vorschriften. Waffen müssen für den Transport grundsätzlich verschlossen und von der Munition getrennt aufbewahrt werden.<ref name="SOTAADL 14"/>

Regionale Unterschiede

Man darf dabei aber nicht vergessen, dass Jagdscheine nicht allianzweit gelten. Jagdscheine aus Bayern werden aber praktisch überall akzeptiert - solange man die passende Ausrüstung dabei hat und nicht vorgibt, mit dem Sturmgewehr jagen zu wollen. Sonst verliert man den Jagdschein schneller, als man ihn bekommen hat. Als Kurzwaffen werden neben Revolvern neuerdings auch Halbautomatiken akzeptiert. Jagdgewehre hingegen dürfen freilich keine Scharfschützengewehre sein. Waffenzubehör wird aber ebenfalls akzeptiert, solange es eingetragen ist, sonst kann der Jagdschein auch schnell wieder entzogen werden.<ref name="SOTAADL 14"/>

So ein Jagdschein ist aber keine Berechtigung, nach Gutdünken alle Tiere und Critter einfach schießen zu dürfen. Regionale Bestimmungen, wie etwa das Jagdrevier (auch "Pacht" genannt) sind hier ausschlaggebend. Dieses wird dauerhaft gemietet oder man geht in einem privaten Jagdrevier der Sache nach. Dabei gibt es aber auch Schonzeiten und Abschussquoten. Manche Critter stehen gar unter Naturschutz und dürfen erst gar nicht bejagt werden.<ref name="SOTAADL 14"/>

Verstöße gegen das Jagdrecht werden als Wilderei auch im Jahre 2078 immer noch streng geahndet. Befriedete Gebiete dürfen nur mit Ausnahmegenehmigungen bejagt werden, was praktisch nie an Privatpersonen ausgestellt wird. Befriedete Gebiete sind Ortschaften, Gebiete und Gebäude, wo sich vorwiegend Metamenschen aufhalten, sowie Friedhöfe. Dies ist aber alles noch mal eine andere Sache, wenn man sich auf Konzerngebiet befindet.<ref name="SOTAADL 14"/> Eine Besonderheit stellen hierbei Württemberg und Westphalen dar, die sich in ihren Gesetzestexten auch heute noch auf "Menschen" beziehen. Es gab schon einige Freisprüche, bei denen Jäger "versehentlich" Metas erschossen haben, die ihnen bei der Jagd vor die Flinte kamen.<ref name="SOTAADL 15">Vorlage:QDE S.15</ref>

Jagdbeute

Klassische Jagdbeute in der ADL sind etwa Reh, Rot- und Schwarzwild sowie allerhand Vögel und Niederwild wie Hasen, Kaninchen, Biber und andere. Durch das Erwachen ist die Liste heute natürlich bedeutend größer und unüberschaubarer geworden. Während also manche Art in Brandenburg Schonzeit genießt, kann es sein, dass die gleiche Art in der Trollrepublik als gefährliche Critter eingestuft sind und zu jeder Zeit bejagt werden dürfen.<ref name="SOTAADL 15"/>

Bodytechgesetze

Auch der Umgang mit Bodytech aller Art ist in der ADL genau reguliert.

Legale Bodytech

So kann man legale Bodytech problemlos einbauen lassen und Bodyshops für diese Angebote sind auch überall zu finden. Natürlich muss man festhalten, dass eine Zweckentfremdung legaler Bodytech keine Garantie dafür, dass die verbauten Mods auch legal bleiben. Will man also einen legalen Schmuggelbehälter einbauen lassen und dann darin illegale BTLs transportieren, dann hat man zwar legale Bodytech, aber dennoch ein Verbrechen begangen, auch wenn man ganz nominell als Kurier eingetragen ist. Der restliche Umgang ist vergleichbar mit der Modifikation eines Autos: Will man etwas modifizieren, muss man es eintragen lassen und angeben, woher es stammt und wer für den Einbau verantwortlich war.<ref name="SOTAADL 77">Vorlage:QDE S.77</ref>

Eingeschränkt verfügbare Bodytech

Eingeschränkt verfügbare Ware - also lizenzpflichtige Bodytech - kann nur erworben und eingebaut werden, wenn man bestimmte Bedingungen erfüllt, ähnlich wie bei Waffengesetzen. Das heißt, man gehört entweder einer Berufsgruppe an oder ist für bestimmte Konzerne tätig, die diese Modifikation notwendig machen. Aber auch da liegt der Teufel im Detail, denn es gibt Unterschiede hinsichtlich Erwerb, Nutzung und Besitz. Bei Kunstmuskeln (etwa weil man auf dem Bau arbeitet) braucht man etwa zwei Lizenzen: Eine für den Besitz und eine für deren Nutzung. Wer hingegen diese nutzt und jemanden umbringt, der kommt auch mit allen Lizenzen der Welt nicht davon. In besonders schweren Fällen droht sogar der Entzug der Lizenzen, was eine Abgabe der Cyberware notwendig macht.<ref name="SOTAADL 77"/> Zusatzgenehmigungspflichtig sind unter anderem Smartlinks und Cyberware-Sets für Sicherheitsorgane. Für Privatpersonen sind Cyberwaffen generell verboten.<ref name="DPADL 46"/>

Lizenzen kann man in der ADL über verschiedene Wege erhalten. So gibt es selbstredend die offiziellen Stellen bei den Stadtverwaltungen oder den Ordnungshütern (was eine echte oder sehr gut gefälschte SIN notwendig macht) oder man wendet sich an entsprechende Connections in Shadowrunner-Kreisen, die so eine Erlaubnis "organisieren". Entsprechend stichfest sollten die Angaben aber sein, besonders wenn man sich eine neue SIN zugelegt hat.<ref name="SOTAADL 77"/>

Verbotene Bodytech

Schließlich gibt es auch verbotene Bodytech, die auch mit allen Lizenzen der Welt nicht legaler wird. Meistens handelt es sich um militärische Bodytech oder aber um Ware, die nur Konzernpersonal zugänglich ist. Dennoch wird sie produziert und mit gefälschten Zulassungen für verbotene Bodytech kommt man üblicherweise besser durch als mit verbotenen Waffen. Davon ab gilt in der ADL sonst quasi der gleiche Rechtsstatus und Legalität wie im Rest der Welt.<ref name="SOTAADL 77"/>

Magie

Bei den Gesetzen rund um die Magie steckt der Gesetzgeber in einer Zwickmühle: Auf dereinen Seite will die Mehrheit der Bevölkerung, bedingt durch die Hetze konservativer, religiöser oder sogar offen magiefeindlicher Gruppierungen schon seit Jahren die Erwachten strenger regulieren, aber auf der anderen Seite will man vermeiden, die Erwachten Bürger zu vergraulen und dafür zu sorgen, dass sie nur noch bei den Konzernen oder gar in Staaten mit lockereren Gesetzen unterkommen.<ref name="SOTAADL 108">Vorlage:QDE S.108</ref>

Magische Begabung

Magisch Begabte Bürger haben in der ADL einen Eintrag in ihrer SIN, der zeigt, ob sie Mundan oder Erwacht sind. Fehlt der Eintrag der magischen Begabung etwa, dann ist der Bürger von der universitären oder vergleichbaren Magieausbildung ausgeschlossen (was aber Anhänger intuitiverer Traditionen nicht davon abhält, informelle Ausbildungen zu erhalten).<ref name="SOTAADL 108"/>

Ein Großteil magischer Praktiken und Zauber werden ohne jegliche Hürden vermittelt, auch wenn sich einige Institutionen, wie etwa im Bereich der Universitäten, einer freiwilligen Selbstbeschränkung unterziehen und manche Zauber nur nach einer "Charakterüberprüfung" des Schülers oder gegen eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" durch einen Paten (meistens ein Professor) weitergeben.<ref name="SOTAADL 108"/>

Geister

Für beschworene Geister herrscht eine ständige Aufsichtspflicht, sprich der Magier ist zu jeder Zeit die Taten und Schäden seiner beschworenen Geister verantwortlich und muss persönlich für diese haften. Bisher gab es allerdings auch schon etwa eine Handvoll Gerichtsprozesse, bei denen die Magier erfolgreich nachweisen konnten, dass sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.<ref name="SOTAADL 108"/>

Für Geister gilt aber auch, dass die Polizei diesen ohne Angabe von Gründen einen Ordnungsverweis erteilen oder sie "bei akuter Gefahrenlage" gleich exorzieren darf. Man hält den Text bewusst etwas vage und fackelt nicht lange, diese Umstände heranzuziehen, wenn man einen Geist keinem Beschwörer zuordnen kann.<ref name="SOTAADL 108"/>

Kampfmagie

Deutlich restriktiver ist man im Umgang mit Kampfmagie. Selbst das Erlernen nicht tödlicher Kampfzauber verlangt eine Lizenz, wobei der Prozess der Lizenzierung selbst für Personen ohne Vorstrafenregister eine reine Formsache ist [11].

Anders geht man da mit (potenziell) tödlichen Kampfzaubern um, die schon vor dem Erlernen ebenfalls eine Lizenz benötigen. Dabei ist auch wieder eine Zuverlässigkeits- und auch eine Bedürfnisüberprüfung notwendig. Der Zauberer muss also einen Nachweis erbringen, warum er diesen Zauber zum Selbstschutz oder zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt. Sicherheits- oder Militärmagier haben hier relativ leichtes Spiel, während vorbestrafte Personen keine Chance haben, auf offiziellem Wege an eine solche Lizenz zu kommen - das Erlernen selbst wird also irgendwo unter der Hand passieren, wenn dieser Weg nicht gangbar ist. Und in den Schatten gibt es genug inoffizielle Lehrer, die für eine (nicht unerhebliche) Aufwandsentschädigung auch hinter verschlossenen Türen einem Schüler einen Zauber beibringen, was immerhin deutlich leichter und spurloser von statten geht als etwa der Verkauf illegaler Waffen [12].

Lizenzen für Kampfzauber werden, wie auch Waffenlizenzen, mit der SIN des Zauberers verknüpft [13].

Strafrecht für Magie

Beim Strafrecht geht man grundsätzlich davon aus, dass ein Vorsatz des Zaubernden herrscht und unterstellt außerdem grundsätzlich eine besondere Schwere der Tat. Der Fall wird in der Folge als Fahrlässigkeitsdelikt schon mal ausgeschlossen und die einfache Körperverletzung wird automatisch zu einer schweren Körperverletzung aufgewertet. Selbst bei Totschlag kann man Lebenslang ins Gefängnis kommen. Gleiches gilt dabei aber auch für Bewusstseinsmanipulationen, wie etwa Beherrschungsmagie. Wenn man also rechtlich davon kommen will, braucht man einen wasserdichten Beweis für Notwehr oder Nothilfe [13].

Technomancer

Auch Technomancer müssen sich seit den Geschehnissen rund um die Technomancer-Verfolgung von 2070 / 2071 zwangsweise registrieren, was auch im Rest der NEEC gilt [14]. Die Strafen für unregistrierte Technomancer waren auch 2073 noch drakonisch [15].

Konzerne

Die Konzerne genießen auch heute noch die Vorzüge der Passauer Verträge (2011) und der Business Recognition Accords (2042), die ursprünglich noch in der alten Bundesrepublik Deutschland geschlossen wurden und noch heute geltendes deutsches Recht sind [2].


Quellen

Quellendetails:


^[1] - Datapuls: ADL S.36
^[2] - Machtspiele - Handbuch für Spione S.142
^[3] - State of the Art ADL S.146
^[4] - Datapuls: ADL S.46
^[5] - State of the Art ADL S.12
^[6] - State of the Art ADL S.12-13
^[7] - State of the Art ADL S.13
^[8] - State of the Art ADL S.14
^[9] - State of the Art ADL S.15
^[10] - State of the Art ADL S.77
^[11] - State of the Art ADL S.108
^[12] - State of the Art ADL S.108-109
^[13] - State of the Art ADL S.109
^[14] - Emergenz - Digitales Erwachen S.129
^[15] - Machtspiele - Handbuch für Spione S.143