Nagelmesser

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Nagelmesser (engl. Hand Razors) sind relativ kurze Klingen, welche ausfahrbar unter den Fingernägeln einer Hand des Benutzers (oder bei beiden Händen) implantiert, oder an der betreffenden Position in eine Cyberhand eingebaut werden. Üblicherweise werden jeweils alle vier Finger und der Daumen einer Hand mit dem Implantat versehen.

Abgrenzung

Von Spornen unterscheiden sich Nagelmesser durch die übliche Position, wo das Implantat eingesetzt wird (die Scheiden für Sporne finden sich meist im Handrücken, aus dem die Klingen ausgefahren werden können) und durch die Klingenlänge, die deutlich geringer ist, als bei Spornen, und i. d. R. eher mit der kleinen Klinge eines Taschenmessers von Viktorinox vergleichbar ist.

Implantierte Kletterkrallen sind dagegen häufig verstärkte und in der Klingenform an den beabsichtigten Verwendungszweck angepasste Nagelmesser. - Dementsprechend lassen sie sich häufig ebenfalls effektiv als Nahkampfwaffe verwenden.

Legalität

Als Cyber- respektive Implantatwaffe sind Nagelmesser vielerorts waffenscheinpflichtig oder sogar komplett verboten, was sowohl den Besitz als auch die Implantation illegal macht. Nichtsdestotrotz werden Nagelmesser von den Cyberware-Sparten zahlreicher Konzerne produziert und teilweise offensiv beworben, und zählen - neben Datenbuchsen, Spornen und Smartgun-Verdrahtung - zu den verbreitetsten Implantaten.

Da Nagelmesser - verständlicher Weise - als Sicherheitsrelevante Cyberware eingestuft werden, müssen Flugpassagiere mit derartigen Implantaten üblicherweise dem Tragen von Cyberware-Blockern zustimmen, die sie für die Dauer des Fluges außer Funktion setzen. Inhaftierten mit Nagelmessern wird in der Regel ein Blocker als Implantat eingesetzt, oder die Betreffenden müssen permanent entsprechende Handschellen tragen, sofern die Nagelmesser nicht von einem Anstaltsmediziner unmittelbar bei Haftantritt operativ entfernt werden.


Quellen

Weblinks