Alpeninterdikt: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Alpeninterdikt''' ist ein [[Schweiz]]er Gesetz, durch das 2012 die [[Alpeninterdiktszone]] geschaffen wurde.  
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Das Alpeninterdikt wurde vom [[Schweiz]]erischen Parlament als Reaktion auf die großräumige Natur- und Umweltzerstörung in den schweizer Alpen, die Auswirkungen der übermäßigen Bejagung einiger [[erwachte]]r [[Critter]] und die extremen Wetterkapriolen seit dem [[Erwachen]] sowie die missglückten ''Renaturierungsversuche'' mittels [[Chemie]], [[Gentechnik]] und [[Hermetische Magie|hermetischer Magie]] erlassen. Hartnäckige Gerüchte behaupten allerdings, die Verabschiedung des Alpeninterdikts sei nur deshalb so rasch durchgesetzt worden, weil die lokalen Zirkel der [[Berghexen]] in den betroffenen Regionen die [[Wilde Jagd]] heraufbeschworen, und die Bundesräte in [[Bern]] mittels dieser Drohkulisse massiv unter Druck gesetzt hätten. Die Kantone {{WP|Kanton_Uri|Uri}}, {{WP|Kanton_Glarus|Glarus}}, {{WP|Kanton_Graubünden|Graubünden}}, {{WP|Kanton_Obwalden|Obwalden}} und {{WP|Kanton_Nidwalden|Nidwalden}} wurden damit praktisch aufgelöst, und in einem einzigen ''Kanton'', der Alpeninterdiktszone, zusammengefasst, der auch Teile der Kantone Bern und [[Wallis]] zugeschlagen wurden. - Wärend die Zone nominell der deutschsprachigen [[SEg]] zugerechnet wird, ist sie faktisch autonom, und Bestimmungen wie das "[[Gesetz zur Trennung von Metamenschen]]" (die deutsch-schweizerischen Rassegesetze) oder das "[[Gesetz zur Kontrolle der Magie]]" (die Zaubervorlage) werden innerhalb der Alpeninterdiktszone nicht umgesetzt. Das Verbot jeglicher moderner Technik wie auch des Massentourismus, des Transitverkehrs über die Alpenpässe und durch die Straßen- und Eisenbahntunnel sowie der industrialisierten Landwirtschaft innerhalb der Zone, die strikte Zugangsbeschränkung, die nur 10.000 Besucher pro Jahr zulässt, und deren Überwachung durch die Gebirgsgrenzer des [[Schweizer Bundesheer|Bundesheeres]] (das seine Einrichtungen und Bunkeranlagen innerhalb der Zone größtenteils aufgeben musste) sind im Rahmen des Alpeninterdikts geregelt.
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Das Alpeninterdikt wurde vom [[Schweiz]]erischen Parlament als Reaktion auf die großräumige Natur- und Umweltzerstörung in den Schweizer Alpen, die Auswirkungen der übermäßigen Bejagung einiger [[erwachte]]r [[Critter]] und die extremen Wetterkapriolen seit dem [[Erwachen]] sowie die missglückten ''Renaturierungsversuche'' mittels [[Chemie]], [[Gentechnik]] und [[Hermetische Magie|hermetischer Magie]] erlassen. Hartnäckige Gerüchte behaupten allerdings, die Verabschiedung des Alpeninterdikts sei nur deshalb so rasch durchgesetzt worden, weil die lokalen Zirkel der [[Berghexen]] in den betroffenen Regionen die [[Wilde Jagd]] heraufbeschworen, und die Bundesräte in [[Bern]] mittels dieser Drohkulisse massiv unter Druck gesetzt hätten. Die Kantone {{WP|Kanton_Uri|Uri}}, {{WP|Kanton_Glarus|Glarus}}, {{WP|Kanton_Graubünden|Graubünden}}, {{WP|Kanton_Obwalden|Obwalden}} und {{WP|Kanton_Nidwalden|Nidwalden}} wurden damit praktisch aufgelöst, und in einem einzigen ''Kanton'', der Alpeninterdiktszone, zusammengefasst, der auch Teile der Kantone Bern und [[Wallis]] zugeschlagen wurden. - Wärend die Zone nominell der deutschsprachigen [[SEg]] zugerechnet wird, ist sie faktisch autonom, und Bestimmungen wie das "[[Gesetz zur Trennung von Metamenschen]]" (die deutsch-schweizerischen Rassegesetze) oder das "[[Gesetz zur Kontrolle der Magie]]" (die Zaubervorlage) werden innerhalb der Alpeninterdiktszone nicht umgesetzt. Das Verbot jeglicher moderner Technik wie auch des Massentourismus, des Transitverkehrs über die Alpenpässe und durch die Straßen- und Eisenbahntunnel sowie der industrialisierten Landwirtschaft innerhalb der Zone, die strikte Zugangsbeschränkung, die nur 10.000 Besucher pro Jahr zulässt, und deren Überwachung durch die Gebirgsgrenzer des [[Schweizer Bundesheer|Bundesheeres]] (das seine Einrichtungen und Bunkeranlagen innerhalb der Zone größtenteils aufgeben musste) sind im Rahmen des Alpeninterdikts geregelt.
  
 
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Aktuelle Version vom 1. Juli 2022, 15:30 Uhr

Das Alpeninterdikt ist ein Schweizer Gesetz, durch das 2012 die Alpeninterdiktszone geschaffen wurde.

Hintergrund[Bearbeiten]

Das Alpeninterdikt wurde vom Schweizerischen Parlament als Reaktion auf die großräumige Natur- und Umweltzerstörung in den Schweizer Alpen, die Auswirkungen der übermäßigen Bejagung einiger erwachter Critter und die extremen Wetterkapriolen seit dem Erwachen sowie die missglückten Renaturierungsversuche mittels Chemie, Gentechnik und hermetischer Magie erlassen. Hartnäckige Gerüchte behaupten allerdings, die Verabschiedung des Alpeninterdikts sei nur deshalb so rasch durchgesetzt worden, weil die lokalen Zirkel der Berghexen in den betroffenen Regionen die Wilde Jagd heraufbeschworen, und die Bundesräte in Bern mittels dieser Drohkulisse massiv unter Druck gesetzt hätten. Die Kantone Uri, Glarus, Graubünden, Obwalden und Nidwalden wurden damit praktisch aufgelöst, und in einem einzigen Kanton, der Alpeninterdiktszone, zusammengefasst, der auch Teile der Kantone Bern und Wallis zugeschlagen wurden. - Wärend die Zone nominell der deutschsprachigen SEg zugerechnet wird, ist sie faktisch autonom, und Bestimmungen wie das "Gesetz zur Trennung von Metamenschen" (die deutsch-schweizerischen Rassegesetze) oder das "Gesetz zur Kontrolle der Magie" (die Zaubervorlage) werden innerhalb der Alpeninterdiktszone nicht umgesetzt. Das Verbot jeglicher moderner Technik wie auch des Massentourismus, des Transitverkehrs über die Alpenpässe und durch die Straßen- und Eisenbahntunnel sowie der industrialisierten Landwirtschaft innerhalb der Zone, die strikte Zugangsbeschränkung, die nur 10.000 Besucher pro Jahr zulässt, und deren Überwachung durch die Gebirgsgrenzer des Bundesheeres (das seine Einrichtungen und Bunkeranlagen innerhalb der Zone größtenteils aufgeben musste) sind im Rahmen des Alpeninterdikts geregelt.


Quellen[Bearbeiten]