Steuern (ADL)

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 Inoffiziell 


Allgemeines[Bearbeiten]

Die Finanzverwaltung der Allianz Deutscher Länder ist ein gutes Beispiel für die Zuständigkeitsverteilung in der ADL. Die Allianz gibt die Regeln vor, und jedes Land macht damit was es will. Anfang der Jahrtausends, als es noch die gute alte BRD gab, und später unter der Militärregierung wurden die Befugnisse des Bundes deutlich gestärkt und 2045 mit Gründung der ADL wieder deutlich dezentralisiert.

Faktisch ist es 2070 fast wieder wie 1970. Die Steuergesetze werden zwar vom Bundestag verabschiedet und gelten in allen Ländern gleich, jedoch unterliegt die Durchsetzung und teilweise auch die Auslegung der Gesetze den einzelnen Allianzländern bzw. deren Steuerverwaltungen.

Hier ein kurzer Überblick über die Haupteinnahmequellen des Staates (und wie es sich bei den Exterritorialen verhält):

Einkommensteuer[Bearbeiten]

Unbeschränkt steuerpflichtig für die Einkommensteuer ist, wer im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wer über 90% seiner Einkünfte in der ADL erzielt wird auf Wunsch unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt.

Nach §1 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit den Passauer Verträge zählen exterritoriale Gebiete nicht zum Inland im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

Satz 3 bedeutet in der Praxis, dass die Konzern auf Exter-Gebiet die Löhne Brutto gleich Netto zahlen, daher wirkt eine Anstellung bei einem Kon auf Kongebiet auf viele sehr verlockend. Da, laut Passauer Verträge, die Kons jedoch die Lohn- und Gehaltsdaten an die ADL Verwaltung übermitteln müssen (SIN als Ordnungsmerkmal), kommt das böse Erwachen spätestens am Jahresende, wenn die Aufforderung zur Steuererklärung kommt. Ein weitere Knackpunkt, der allerdings nichts mit Steuern zu tun hat, ist, dass die vom Lohn auch keine Beiträge zur Kranken-, Renten- oder sonstigen Versicherungen abgeführt werden.

Shadowtalk Pfeil.png Ach ja, für die, die es interessiert. Der normale Runner erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Shadowtalk Pfeil.png Meandor

Umsatzsteuer[Bearbeiten]

Steuerpflichtig sind Lieferungen und sonstige Leistungen im Inland gegen Entgelt.

Zum Inland gehört, wie üblich, das Gebiet der ADL abzüglich Freizonen, Freihäfen, Schiffe, Flugzeuge und Gebiete exterritorialer Konzerne (wenn wundert es).

Seit Gründung der NEEC, treten jedoch die alten EU Paragraphen wieder in Erscheinung und verkomplizieren alles ein bißchen. Denn das Gebiet von Konzernen die Mitglied der NEEC sind, gilt als NEEC Gebiet.

Grundsatz ist, jede Lieferung und sonstige Leistungen unterliegt der Umsatzsteuer. Wenn der Empfänger ebenfalls Unternehmer ist, kann er die gezahlte Umsatzsteuer als sogenannte Vorsteuer vom Finanzamt wiederholen, so dass letztlich nur der Privatverbraucher am Ende der Kette belastet wird.

Wenn vom Ausland was ins Inland verkauft wird, würde das ja nicht unter die genannte Regelung fallen, daher gibt es die Einfuhrumsatzsteuer, manchmal auch Zoll genannt. Wer vom Ausland was in die ADL versendet, zahlt Zoll, wenn das Ding ins Land kommt. Jetzt der neue Tatbestand mit der NEEC. Zwischen NEEC Ländern gibt es keinen Zoll mehr. Und wenn sich zwei Unternehmer aus der NEEC was zuschicken, dann zahlt die Steuer der Empfänger, nach dem Steuersatz, der bei ihm gilt, und zieht den gleichen Betrag wieder als Vorsteuer ab. Früher musste Ware, die Konzerngebiet verlässt, verzollt werden, heute kann sie ins gesamte NEEC Gebiet steuerfrei geliefert werden. Wenn man NEEC Kon ist.

Körperschaftssteuer[Bearbeiten]

Sowie natürliche Personen der Einkommensteuer unterliegen, unterliegen juristische Personen der Körperschaftssteuer. Und hier hielt sich die ADL ein Schlupfloch offen. Nur in der ADL ansässige Kons können als exterritorial anerkannt werden, dass heißt sie müssen einen Sitz auf deutschem Boden haben. Und genau der gleiche Wortlaut findet sich im Körperschaftssteuergesetz. In der ADL ansässige Kons sind auch körperschaftssteuerpflichtig. Das klingt nach einem absoluten Geniestreich, aber da Kons Gewinne und Verluste fast beliebig auf Tochterfirmen und Schwestergesellschaften verteilen können, haben sie die Wahl, was wo versteuert wird.

Gewerbesteuer[Bearbeiten]

Die Gewerbesteuer knüpft sich, wie schon die letzten hundert Jahre, an die Einkommensteuer bzw. die Körperschaftssteuer. Die Landesfinanzverwaltungen teilen die Gewinne der einzelnen Personen an die Kommunen weiter und die schlagen Ihre Steuer noch drauf. Wobei hier die Kommunen Pech haben, da die exterritorialen Gebiet zwar noch ADL Gebiet sind, aber nicht Teil der Gemeinde.

Grundsteuer[Bearbeiten]

Im Gegensatz zur Gewerbesteuer wurde beim Abschluss der Passauer Verträge an die Gemeinden gedacht. Exterritoriales Gebiet zählt grundsätzlich als Gewerbegebiet und es ist die Grundsteuer für Gewerbtreibende an die Gemeinde zu entrichten, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Geländes.

Sonstige Steuern[Bearbeiten]

Der Grundsatz bei Steuern ist: exterritoriales Gebiet ist kein ADL-Gebiet. Sofern Voraussetzung für eine Steuer „im Inland“ ist, kommen die Kons davon.

Steuererhebung und -vollzug[Bearbeiten]

In den Passauer Verträgen wurden, um den Kons die Bürokratie klein zu halten, erstmalig ein „Bundesfinanzamt“ geschaffen, dass Finanzamt für Konzernangelegenheiten. Da der Bundesgerichtshof, oberste Instanz in Exterritorialangelegenheiten, damals in Karlsruhe ansässig war, wurde das Finanzamt auch dort angesiedelt. Wer jetzt dort einen Riesenbau erwartet, wird etwas enttäuscht. Im Amt selbst arbeiten lediglich um die 100 Bedienstete, der Rest ist im dauerhaften Aussendienst. Alle Konzerne, egal ob exterritorial anerkannt oder nicht, unterliegen der dauerhaften Betriebsprüfung, dass heißt an jedem Hauptsitz eines Konzerns oder eines konzernzugehörigen Großbetriebes sitzt ein Beamter in der Nähe der Buchhaltung.

Shadowtalk Pfeil.png da es aber ein Bundesgebäude ist, wird es vom BGS physisch und magisch bewacht, virtuell ist es nicht existent
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Shadowtalk Pfeil.png Wie? Nicht existent?
Shadowtalk Pfeil.png Kwang - The Matrix-Hotdog
Shadowtalk Pfeil.png Ja, es gibt keine feste Matrixverbindung. Alles offline. Einmal im Jahr kommt ein Konvertreter und bringt die Steuererklärung inklusive der gesamten Buchhaltung auf Hardware vorbei. Über gesicherte Verbindungen wird dann das Kontrollmaterial von den Ländern abgerufen und die Verbindungen anschließend gekappt und offline alles ausgewertet.
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Da die Finanzverwaltung Ländersache ist, besteht das Personal vollständig aus Beamten der ADL Mitgliedsländer. Je nach Metafreundlichkeit des Entsendelandes ist es eine bunte Mischung im dortigen Innendienst. Die Prüfer sind aus dem Bundesland indem sie tätig sind. Was jedoch bei allen gleich ist, alle Beschäftigten haben mundan und unvercybert zu sein. Allgemein sind die meisten Finanzverwaltungen da sehr strikt. Datenbuchsen oder ähnliches dürfen zwar vorhanden sein, dürfen aber nicht für dienstlich Zwecke benutzt werden. Erstmal arbeiten die Finanzbehörde nicht direkt über die Matrix, sondern in einem eigenen Bereich des Landesverwaltungsnetzes und zweitens ausschließlich über Elektrodennetze. Dies soll das Steuergeheimnis sicherstellen, und vor allem den Kons ist daran sehr gelegen.

Konzernprüfer könnt ihr meist daran erkennen, dass sie von der Kleidung überhaupt nicht in den Kon passen. Sie haben das Recht jegliche Buchungen und die zugehörigen Unterlagen einzusehen, ebenso Lagerbestände und ähnliches zu kontrollieren. Beim Verdacht auf grössere Abweichungen wird der Prüfer von der örtlichen Betriebsprüfung oder Steuerfahndung unterstützt.

Shadowtalk Pfeil.png es klingt zwar nach tollen Befugnissen, aber faktisch ist es ein Katz- und Mausspiel. Der Kon will es verstecken und der Prüfer es finden. Man serviert Kleinigkeiten und hält ihn beschäftigt und hofft, dass er das Große übersieht. Weiter müssen Inventuren je nach Bereich 24 Stunden oder früher angekündigt werden.
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Außer Dienst ist der Prüfer daran zu erkennen, dass er meist von Konzernsicherheit in angemessenem Abstand vor Extraktionen geschützt wird.

Shadowtalk Pfeil.png Den Prüfer notfalls zu erschiessen, ist eine sehr wirksame Methode. Ist ja kein Konzernangehöriger und aus Toten holt man keine Infos mehr raus.
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Quellen[Bearbeiten]

Der Artikel ist in dieser Form im wesentlichen eine Eigenerfindung von Benutzer "Meandor" respektive basiert auf Recherche und Extrapolation, und ist daher so nicht durch offizielle Shadowrun-Quellen abgedeckt.

Weblinks[Bearbeiten]

  • Preview: Schwarzgeld (Pdf, deutsch) - angeblicher Preview auf ein Quellenbuch zum Themal Steuern und Steuerfahndung bei SR. In Wahrheit der Pegasus-Aprilscherz 2014.