Bundeszollverwaltung

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| Bundeszollverwaltung
Überblick (Stand:2073)[1]

Zoll.png

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Urheber: Wikimedia Commons-Nutzer "Iglheaz", 2010 (RJ)
Sitz: Allianz Deutscher Länder
Typ: Zollbehörde

Die Bundeszollverwaltung (meist nur Zoll genannt) ist die deutsche Zollbehörde, wie sie schon seit der Bundesrepublik Deutschland existiert. Sie untersteht dem Bundesfinanzministerium.

Aufgaben[Bearbeiten]

Neben der Verwaltung der Bundessteuern und der Vollstreckung von Geldforderungen der ADL ist der Zoll auch mit der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und der Verhinderung von Schwarzarbeit betraut [1].

Organisation[Bearbeiten]

Zur Bundeszollverwaltung gehören neben Vollzugsdienste auch die fiskalische Verwaltung. Unterteilt wird die Bundeszollverwaltung in neun Zollfahndungsämter, deren Zuständigkeitsbereich grob mit den Allianzländern zusammenhängt [1].

Zum Vollzugsdienst der Bundeszollverwaltung gehört auch das Zollkriminalamt (ZKA), welches in enger Kooperation mit anderen Behörden und Sicherheitsdiensten Teil des Nationalen Cyberabwehrzentrums ist [1].

Einheiten[Bearbeiten]

Der Zoll hat für die Erfüllung seiner Aufgaben zudem zwei Spezialeinheiten, die sich mit schwierigeren und gefährlicheren Fällen auseinandersetzen: Die Observationseinheit Zoll (OEZ) und die Zentrale Unterstützungseinheit Zoll (ZUZ) [1].

Ausstattung und Ausbildung[Bearbeiten]

Die üblichen Zöllner kann man am besten mit den Bereitschaftspolizisten der Landespolizeien vergleichen [2].

Sämtliche deutsche Zollbeamte absolvieren einen Teil ihrer Ausbildung an der Helmut-Schmidt-Universität im Hamburger Stadtteil Wandsbek [3].

Kooperationen[Bearbeiten]

Bundeszollverwaltung und Bundeskriminalamt arbeiten eng im Rahmen der Drogenbekämpfung zusammen. Hierbei agiert die Sonderabteilung für Pharmazeutische und Digitale Suchtmittel (SAPHADS) als Koordinationsstelle [4].

Lokale Begebenheiten[Bearbeiten]

Am Frankfurt International kommt es regelmäßig zu einem Kompetenzgerangel, da hier Zoll, Bundesgrenzschutz, Konzerne und Sternschutz aufeinandertreffen. Gemäß den Passauer Verträgen darf der Zoll in Terminal 2 die Warensendungen nicht öffnen, was aber einige übereifrige Exemplare ihrer Zunft nicht davon abhielt, dies dennoch zu tun. Als es zunehmend zur Mode zu werden schien, das Kon-Recht zu missachten und einige unangenehme Sendungen geöffnet wurden, schloss man sich zusammen und ließ ein Exempel statuieren, das einige Zöllner ihren Posten kostete [5].


Quellen[Bearbeiten]

Dieser Artikel basiert auf dem gleichnamigen Artikel in der Shadowhelix, wo er unter GNUFDL steht. Eine Liste der Autoren findet sich hier.

Prmärquellen zu diesem Thema sind:
Quellenbücher:

Quellendetails:[Bearbeiten]


^[1] - Machtspiele - Handbuch für Spione S.152
^[2] - Reiseführer in die deutschen Schatten S.17
^[3] - Machtspiele - Handbuch für Spione S.153</ref>
^[4] - Datapuls: Hamburg S.59
^[5] - Konzernenklaven S.178

Weblinks[Bearbeiten]