Bundeszollverwaltung
| Bundeszollverwaltung Überblick (Stand:2073)[1] | |
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Sitz: Allianz Deutscher Länder | |
Typ: Zollbehörde |
Die Bundeszollverwaltung (meist nur Zoll genannt) ist die deutsche Zollbehörde, wie sie schon seit der Bundesrepublik Deutschland existiert. Sie untersteht dem Bundesfinanzministerium.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben[Bearbeiten]
Neben der Verwaltung der Bundessteuern und der Vollstreckung von Geldforderungen der ADL ist der Zoll auch mit der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und der Verhinderung von Schwarzarbeit betraut [1].
Organisation[Bearbeiten]
Zur Bundeszollverwaltung gehören neben Vollzugsdienste auch die fiskalische Verwaltung. Unterteilt wird die Bundeszollverwaltung in neun Zollfahndungsämter, deren Zuständigkeitsbereich grob mit den Allianzländern zusammenhängt [1].
Zum Vollzugsdienst der Bundeszollverwaltung gehört auch das Zollkriminalamt (ZKA), welches in enger Kooperation mit anderen Behörden und Sicherheitsdiensten Teil des Nationalen Cyberabwehrzentrums ist [1].
Einheiten[Bearbeiten]
Der Zoll hat für die Erfüllung seiner Aufgaben zudem zwei Spezialeinheiten, die sich mit schwierigeren und gefährlicheren Fällen auseinandersetzen: Die Observationseinheit Zoll (OEZ) und die Zentrale Unterstützungseinheit Zoll (ZUZ) [1].
Ausstattung und Ausbildung[Bearbeiten]
Die üblichen Zöllner kann man am besten mit den Bereitschaftspolizisten der Landespolizeien vergleichen [2].
Sämtliche deutsche Zollbeamte absolvieren einen Teil ihrer Ausbildung an der Helmut-Schmidt-Universität im Hamburger Stadtteil Wandsbek [3].
Kooperationen[Bearbeiten]
Bundeszollverwaltung und Bundeskriminalamt arbeiten eng im Rahmen der Drogenbekämpfung zusammen. Hierbei agiert die Sonderabteilung für Pharmazeutische und Digitale Suchtmittel (SAPHADS) als Koordinationsstelle [4].
Lokale Begebenheiten[Bearbeiten]
Am Frankfurt International kommt es regelmäßig zu einem Kompetenzgerangel, da hier Zoll, Bundesgrenzschutz, Konzerne und Sternschutz aufeinandertreffen. Gemäß den Passauer Verträgen darf der Zoll in Terminal 2 die Warensendungen nicht öffnen, was aber einige übereifrige Exemplare ihrer Zunft nicht davon abhielt, dies dennoch zu tun. Als es zunehmend zur Mode zu werden schien, das Kon-Recht zu missachten und einige unangenehme Sendungen geöffnet wurden, schloss man sich zusammen und ließ ein Exempel statuieren, das einige Zöllner ihren Posten kostete [5].
Quellen[Bearbeiten]
Dieser Artikel basiert auf dem gleichnamigen Artikel in der Shadowhelix, wo er unter GNUFDL steht. Eine Liste der Autoren findet sich hier.
Prmärquellen zu diesem Thema sind:
Quellenbücher:
- Konzernenklaven S.178
- Machtspiele - Handbuch für Spione S.152
- Datapuls: Hamburg S.59
Quellendetails:[Bearbeiten]
^[1] - Machtspiele - Handbuch für Spione S.152
^[2] - Reiseführer in die deutschen Schatten S.17
^[3] - Machtspiele - Handbuch für Spione S.153</ref>
^[4] - Datapuls: Hamburg S.59
^[5] - Konzernenklaven S.178