AA-Konzern
Ein AA-Konzern, auch Double-A-Konzern (engl. AA-rated corporation, AA corporation, double-A corporation), ist ein Megakonzern, der international tätig ist und zu den größten Konzernen der Welt gehören. Die Einstufung AA bedeutet, er besitzt das Recht der Exterritorialität, darf seinen Angestellten eine Konzernbürgerschaft verleihen und eigenes Geld ausgeben. Einige der größten AA-Konzerne sind größer als die kleineren AAA-Konzerne.
Der AA-Status und das damit verbundene Recht der Exterritorialität wird ihnen in der Regel vom Konzerngerichtshof zugesprochen, und muss teilweise für einzelne Staaten durch Gerichts- oder Regierungsentscheidung bestätigt werden muß. In Europa wird dies durch die «Passauer Verträge» geregelt. Dabei haben einzelne Staaten von diesen abweichende Regelungen, etwa die Skandinavische Union, in der jedes Mitgliedsland für sich die Exteritorialität gewährt, wodurch in Norwegen etwa wesentlich mehr AA-Kons diesen Status genießen, als etwa in Schweden oder Finnland. Bestimmte Staaten - etwa Tír na nÓg, die Schweiz oder Westphalen und Pomorya in der ADL - gewähren überhaupt keine Exteritorialität.
Häufig werden aber alle exteritorialen Konzerne als Megakonzern oder Megakon bezeichnet (inkl. der mit lediglich AA-Status).




Im Rahmen des Megakonzern-Audits der 2070er stand der Status aller AA-Konzerne (wie auch der A-Konzerne) auf dem Prüfstand, und wurde vom Konzerngerichtshof neu bewertet, was unter den AA-Konzernen Panik vor einem drohenden Verlust der exterritorialen Rechte und ein wahres Fusionsfieber auslöste.
Übersicht[Bearbeiten]
- siehe: Liste der AA-Konzerne
Quellen[Bearbeiten]
Dieser Artikel basiert teilweise auf dem Artikel AA-Konzern in der Shadowhelix, und steht dort - ebenso, wie hier - unter GNUFDL. Er wurde hier um ausgelagerten Content aus dem Artikel "Konzerne" erweitert, und etwas umgestellt. Die Liste der Autoren des Shadowhelix-Artikels kann hier eingesehen werden.