Thao Z: Unterschied zwischen den Versionen

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Namentlich die ersten 14 Monate im Gefängnis waren für den jungen Troll die Hölle, und er büßte mehrere seiner Hauer ein und trug - abgesehen von einem abgebrochenen Horn - diverse Narben davon.  
 
Namentlich die ersten 14 Monate im Gefängnis waren für den jungen Troll die Hölle, und er büßte mehrere seiner Hauer ein und trug - abgesehen von einem abgebrochenen Horn - diverse Narben davon.  
  
Er war im März {{Shx|2062}} verurteilt worden, und hätte folglich spätestens {{Shx|2072}} wieder auf freien Fuß gelangen müssen, jedenfalls, wenn er nicht wegen guter Führung vorzeitig auf Bewährung rausgekommen wäre, und ohne dass sich seine Haftstrafe wegen weiterer, IN der Haft begangener [[Verbrechen]] verlängert hätte. - Zu seinem Pech hatte jedoch der [[Jormungand-Wurm]] im [[Crash 2.0]] die Datenbanken der JVA, in der er einsaß, gründlich durcheinander gebracht, und der Gefängnisverwaltung fiel erst im Spätherbst {{Shx|2075}} auf, dass sie unter ihren Gefangenen etliche hatten, die ihre jeweilige Strafe längst abgebüßt hatten, und für deren Nicht-Entlassung beim besten Willen kein juristisch plausibler Grund vorlag. - Man zahlte ihm - wie den anderen Betroffenen - eine Haftentschädigung für die dreieinhalb Jahre, die er zu lange gesessen hatte, und verlangte im Gegenzug, dass er eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnete, nicht mit der Presse zu sprechen, da man bei der Justizverwaltung des Norddeutschen Bundes natürlich vermeiden wollte, dass das ganze zu einem großen, öffentlichkeitswirksamen Skandal führte. - Er unterschrieb. - Von seinem Pflichtverteidiger, der 13 Jahre zuvor, in der Verhandlung praktisch nichts für ihn getan hatte, hatte er in seiner gesamten Haftzeit nichts mehr gehört (dass der Mann zu denen gehört hatte, deren [[PKW]] im Crash 2.0 von einem versagenden ALI gesteuert, einen Brückenpfeiler geküsst hatte, und der Anwalt wie auch dessen Frau den Unfall nicht überlebt hatten, konnte er allerdings nicht wissen), andere Rechtsverdreher kannte er nicht, und er begriff durchaus, dass man ihn, wenn er sich weigerte, zu unterschreiben, womöglich einfach verschwinden lassen würde... So stand er im Oktober 2075 auf der Straße, einen beglaubigten Ebbi mit knapp 15.000 € in der Tasche, und ansonsten nichts als seinen Klamotten, die ihm nicht mehr vernünftig passten und einer polizeilichen [[SIN]], die ihn als vorbestraften Kriminellen auswies.
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Er war im März {{Shx|2062}} verurteilt worden, und hätte folglich spätestens {{Shx|2072}} wieder auf freien Fuß gelangen müssen, jedenfalls, wenn er nicht wegen guter Führung vorzeitig auf Bewährung rausgekommen wäre, und ohne dass sich seine Haftstrafe wegen weiterer, IN der Haft begangener [[Verbrechen]] verlängert hätte. - Zu seinem Pech hatte jedoch der [[Jormungand-Wurm]] im [[Crash 2.0]] die Datenbanken der JVA, in der er einsaß, gründlich durcheinander gebracht, und der Gefängnisverwaltung fiel erst im Spätherbst {{Shx|2075}} auf, dass sie unter ihren Gefangenen etliche hatten, die ihre jeweilige Strafe längst abgebüßt hatten, und für deren Nicht-Entlassung beim besten Willen kein juristisch plausibler Grund vorlag. - Man zahlte ihm - wie den anderen Betroffenen - eine Haftentschädigung für die dreieinhalb Jahre, die er zu lange gesessen hatte, und verlangte im Gegenzug, dass er eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnete, nicht mit der Presse zu sprechen, da man bei der Justizverwaltung des Norddeutschen Bundes natürlich vermeiden wollte, dass das ganze zu einem großen, öffentlichkeitswirksamen Skandal führte. - Er unterschrieb. - Von seinem Pflichtverteidiger, der 13 Jahre zuvor, in der Verhandlung praktisch nichts für ihn getan hatte, hatte er in seiner gesamten Haftzeit nichts mehr gehört (dass der Mann zu denen gehört hatte, deren PKW im Crash 2.0 von einem versagenden [[ALI]] gesteuert, einen Brückenpfeiler geküsst hatte, und der Anwalt wie auch dessen Frau den Unfall nicht überlebt hatten, konnte er allerdings nicht wissen), andere Rechtsverdreher kannte er nicht, und er begriff durchaus, dass man ihn, wenn er sich weigerte, zu unterschreiben, womöglich einfach verschwinden lassen würde... So stand er im Oktober 2075 auf der Straße, einen beglaubigten [[Ebbi]] mit knapp 15.000 [[]] in der Tasche, und ansonsten nichts als seinen Klamotten, die ihm nicht mehr vernünftig passten und einer polizeilichen [[SIN]], die ihn als vorbestraften Kriminellen auswies.
  
 
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Version vom 17. September 2020, 17:36 Uhr

 
 Inoffiziell 
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Thao Zan-Gao
Alias Thao Z
Geschlecht männlich
Metatyp Troll
Haarfarbe schwarz
Augenfarbe rötlich-gelb
Besondere Merkmale
vernarbt, mehrere Hauer fehlen, linkes Horn abgebrochen
Nationalität (verm. halb-)chinesisch
Zugehörigkeit ehem. Hamburger Chinese Deadly Dwarfs
Beruf Ganger (ehem. Gangkid / Hang around, Ex-Häftling)

Thao Z oder Thao Zan-Gao, wie er mit vollem Namen heißt, war als Kid Hang around des damaligen Hamburger Chapters der «Chinese Deadly Dwarfs» unter Führung seines selbsternannten orkischen Großadmirals Loo.

Biographie

Thao war das Kind einer chinesischen Trollin und Prostituierten, und selbst ein Troll, der schon als 12-jähriger seinen damaligen Gang-Leader, den Philippino und Ork Loo, überragte. Seine Mutter verdiente sich die Euros für ihr Frühstückssoy und die Bleibe in einer hohen und feuchten Altbauwohnung im dritten OG eines bis zur Hälfte des ersten Obergeschosses im Wasser stehenden, ehemals repräsentativen Hauses in Altona in dem sie vornehmlich die Bedürfnisse von Zwergen und Norms mit Troll-Fetisch befriedigte, und Thaos Vater war wohl einer ihrer Freier. - Wenige Tage nach seinem 12. Geburtstag gehörte Thao zu den Gangern und Gang-Kids der «Dwarfs», die es damals schafften, dem finalen, vernichtenden Schlag der «Holstenzombies» zu entgehen, mit denen sich die Hamburger Gang-Filiale der chinesischen respektive ostasiatischen «Dwarfs» zuvor einen ausufernden Turfkrieg geliefert hatte. - Er war dabei, als jene unter den - nun Ex-Hamburger - «Dwarfs» vergebens versuchten, sich in Rostock einen neuen Turf zu erstreiten, und dort an einer ganzen Reihe von Schlägereien mit den lokalen Neo-Skins, Hooligans und ähnlichen faschistischen Schlägern beteiligt, die weder "Troggys" noch "Schlitzaugen" in Rostock sehen wollten (und dies den aus Hamburg vertriebenen bzw. geflohenen asiatischen Gangern letztlich auch erfolgreich vermitteln konnten, die sich in der Folge einen neuen Unterschlupf in einem verfallenen Wasserschloss im von der schwarzen Flut noch immer schwer gezeichneten, dänischen Jütland suchten). - Er selbst sollte den erneuten Umzug von Rostock nach Dänemark allerdings nicht mehr mitmachen: bei einem brutalen Dreifachmord, den Sheng the Claw, eine rücksichtslose und mindestens latent sadistische Messerklaue unter den Ex-Hamburger «Dwarfs» an einer Rostocker Kneipenwirtin und zweien derer Stammgäste verübte, war er dabei, und wurde - im Gegensatz zu Sheng, der entkommen konnte - anschließend von der Polizei gefasst.

Shadowtalk Pfeil.png Wobei er außerordentliches Glück hatte, dass er - als Troll - bei der Festnahme nicht "vorsorglich" von den Ordnungshütern erschossen wurde, die in Rostock tendenziell ebenso eher "rechts" zu verorten sind, wie die ganz normalen Bürger, und auch die Vernehmung und die U-Haft in der einstigen Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns überlebte... aber vermutlich hatten die damals eher die Elfen aus dem benachbarten Pomorya auf dem Kieker nachdem von diesem Nazi Baduscheid gefakten Attentat auf Fröhlich-Eisner...
Shadowtalk Pfeil.png Poolitzer - Angenehm dürfte es für den chinesischen Troll-Buben trotzdem mit Sicherheit nicht gewesen sein...

Thao schwieg in den polizeilichen Vernehmungen wie auch vor dem Jugendrichter jedenfalls eisern, und verweigerte sowohl jede Auskunft zu seiner Familie (respektive seiner Mutter in Hamburg) als auch zum Tathergang oder dazu, dass eigentlich Sheng die drei Norms gegeekt hatte, während er selbst lediglich einen Neon-Skin (der dies ohne bleibenden Schaden überstand) mit einem Barhocker niedergeschlagen und einen Spielautomaten in der Kneipe demoliert hatte. - Die Folge war, dass er wegen gemeinschaftlichem Totschlag, schwerer Körperverletzung, Sachbeschädigung und schwerem, räuberischen Diebstahl zu 10 Jahren Jugendstrafe verurteilt wurde. Diese hatte er zudem in einer normalen Strafvollzugsanstalt für volljährige Straftäter abzusitzen, da das Jugendgefängnis nicht auf junge Trolle als Häftlinge eingerichtet war, und der Jugendrichter die Sicherheit und Unversehrtheit möglicher, menschlicher Mithäftlinge höher einschätzte, als die Rechte und das Wohlergehens eines jugendlichen Trolls in der Haft.

Namentlich die ersten 14 Monate im Gefängnis waren für den jungen Troll die Hölle, und er büßte mehrere seiner Hauer ein und trug - abgesehen von einem abgebrochenen Horn - diverse Narben davon.

Er war im März 2062 verurteilt worden, und hätte folglich spätestens 2072 wieder auf freien Fuß gelangen müssen, jedenfalls, wenn er nicht wegen guter Führung vorzeitig auf Bewährung rausgekommen wäre, und ohne dass sich seine Haftstrafe wegen weiterer, IN der Haft begangener Verbrechen verlängert hätte. - Zu seinem Pech hatte jedoch der Jormungand-Wurm im Crash 2.0 die Datenbanken der JVA, in der er einsaß, gründlich durcheinander gebracht, und der Gefängnisverwaltung fiel erst im Spätherbst 2075 auf, dass sie unter ihren Gefangenen etliche hatten, die ihre jeweilige Strafe längst abgebüßt hatten, und für deren Nicht-Entlassung beim besten Willen kein juristisch plausibler Grund vorlag. - Man zahlte ihm - wie den anderen Betroffenen - eine Haftentschädigung für die dreieinhalb Jahre, die er zu lange gesessen hatte, und verlangte im Gegenzug, dass er eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnete, nicht mit der Presse zu sprechen, da man bei der Justizverwaltung des Norddeutschen Bundes natürlich vermeiden wollte, dass das ganze zu einem großen, öffentlichkeitswirksamen Skandal führte. - Er unterschrieb. - Von seinem Pflichtverteidiger, der 13 Jahre zuvor, in der Verhandlung praktisch nichts für ihn getan hatte, hatte er in seiner gesamten Haftzeit nichts mehr gehört (dass der Mann zu denen gehört hatte, deren PKW im Crash 2.0 von einem versagenden ALI gesteuert, einen Brückenpfeiler geküsst hatte, und der Anwalt wie auch dessen Frau den Unfall nicht überlebt hatten, konnte er allerdings nicht wissen), andere Rechtsverdreher kannte er nicht, und er begriff durchaus, dass man ihn, wenn er sich weigerte, zu unterschreiben, womöglich einfach verschwinden lassen würde... So stand er im Oktober 2075 auf der Straße, einen beglaubigten Ebbi mit knapp 15.000 in der Tasche, und ansonsten nichts als seinen Klamotten, die ihm nicht mehr vernünftig passten und einer polizeilichen SIN, die ihn als vorbestraften Kriminellen auswies.

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Quellen