Taser

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Zwei gängige Taser:
Cavalier SafeGuard &
Tiffani-Defiance Protector
® Catalyst Games Lab, 2008 (RJ)

Taser sind - nominell non-letale - Schusswaffen, die elektrisch geladene Pfeile verschießen.

Beschreibung

Yamaha Pulsar - Taser mit Kondensator-Pfeilen (ohne Drähte)
© FanPro, 2000 (RJ)

Taser haben - vielfach - die Grundform einer Hand- respektive Faustfeuerwaffe. Die damit verschossenen Taserpfeile sind bei den meisten Tasermodellen durch Drähte mit der Waffe verbunden durch die Hochspannung gejagt wird, die die Muskeln des getroffenen Ziels lähmen.

Einige wenige Tasermodelle - wie der Yamaha Pulsar - verschießen auch Kondensatorpfeile, die ohne Drahtverbindung zur Waffe auskommen [1]. Diese Variante kommt auch als Cyberimplantat-Waffe vor: So verfügte der übervercyberte österreichische Straßensamurai der auf den plakativen, selbstverliehenen Straßennamen "Superfritz" hörte, etwa über eine Vielzahl von getarnten Körperöffnungen, aus denen er Taserpfeile verschießen konnte [2].

Eine Sonderform ist der Jupiter Taserschlagstock, der einen herkömmlichen Elektro- bzw. Betäubungsschlagstock mit einem Einmal-Taser kombiniert, und seinen Träger so im Nahkampf wie auf kurze Distanz effektiv macht [3].

Probleme

Obwohl Taser "non-letal" sind, sind sie keineswegs sonderlich human, da der lähmende Elektroschock für die getroffene Person ausgesprochen schmerzhaft ist. Außerdem kann ein Tasertreffer auch bleibende körperliche Schäden verursachen, wenn die getroffene Person Kreislaufprobleme, ein schwaches Herz, etc. hat, und im Extremfall sogar tödlich wirken. Auch die Gefahr, dass eine von einem Taser ausgeschaltete Person sich durch den praktisch unvermeidlich folgenden Sturz verletzt, wird häufig unterschätzt. Wenn ein Taserpfeil die Zielperson in Kopfhöhe trifft, besteht bei einem unglücklichen Treffer zudem das Risiko schwere, unter Umständen irreparable Augenverletzungen zu verursachen.

Gleichzeitig ist die Nicht-Tödlichkeit von Tasern für viele Sicherheitskräfte, Mitarbeiter von privaten Polizeidienstleistern, Polizisten und Konzernwachen auch ein willkommener Vorwand, der als Freibrief interpretiert wird, übermäßig und rücksichtslos von diesen Gebrauch zu machen. Auch in den Schatten gibt es genügend Runner, die ihre Taser viel zu rasch und gedankenlos auf ihre Mit(meta)menschen abfeuern. Auch der Missbrauch von Tasern als Folterwerkzeug durch korrupte Ordnungshüter oder Kriminelle ist nicht unbekannt.

Gegen Träger von Sicherheits- und Schutzkleidung oder Rüstung mit elektrischer Isolierung und gegen Vercyberte mit einer Dermalverkleidung, die über eine elektrische Isolierung verfügt, sind Taser dagegen relativ ineffektiv.

Legalität und Verbreitung

Ungeachtet der geschilderten Probleme sind Taser vielerorts als "non-letale Selbstverteidigungswaffe" für volljährige Bürger mit SIN legal und ohne besondere Lizenz erhältlich. Selbst dort, wo Taser nicht per se legal und erlaubnisfrei sind, ist die Lizenz für einen solchen meist zumindest vergleichsweise leicht und unproblematisch bei den zuständigen Behörden zu bekommen. - Viele Sararileute machen von dieser Möglichkeit Gebrauch, und haben häufig einen Taser einstecken, wenn sie ihre Wohnung oder die gesicherte Konzernanlage, wo sie arbeiten, verlassen. In Folge der allgegenwärtigen Furcht vor kriminellen Übergriffen findet man Taser allerdings ebenso häufig auch in praktisch allen anderen Gesellschaftsschichten, bei Männern ebenso, wie bei Frauen.

Shadowtalk Pfeil.png Sprüche wie
"Ein Mann ohne Taser ist kein Mann"
oder
"Taser wurden schon von verschiedenen Stiftungen auf Suchtgefahr untersucht"

kommen nicht von ungefähr...
Shadowtalk Pfeil.png Lectromag

In Malls wie dem Auburn Center in Renton/Seattle, die Probleme mit agressiven Squattern, gewaltbereiten Ladendieben, Gangern oder Kunden haben, die speziell am traditionellen "Black Friday" den "Kampf um Sonderangebote" viel zu wörtlich nehmen, wird das Tragen von Tasern durch das Verkaufspersonal von der Geschäftsleitung vielfach toleriert, oder sogar ausdrücklich empfohlen und unterstützt [4].

Minderjährige dürfen zwar offiziell in den meisten einigermaßen zivilisierten Gegenden keinen Taser erwerben oder bei sich führen - haben wegen der leichten Verfügbarkeit aber vielfach trotzdem Zugriff darauf. Daher ist es nicht ungewöhnlich, wenn etwa Teenager einen Taser in der Schultasche oder im Cityrucksack mit sich führen.

Effektiv illegal ist hingegen die Praxis, Taser (wie auch Elektroschlagstöcke oder Schockhandschuhe) zu übertakten, damit diese einen wesentlich stärkeren Stromschlag abgeben können, als vom Hersteller und/oder Gesetzgeber vorgesehen. Dieser ist für das Opfer dann unter Umständen definitiv tödlich, was die ursprüngliche "Non-Letalität" eines Tasers konterkariert und ad absurdum führt.

Shadowtalk Pfeil.png Wobei das unabhängig von der Intention meiner lieben Mit-Schwerstkriminellen, die sich - da bin ich mir sicher - nach der Möglichkeit, eine non-letale Waffe ein wenig tödlicher zu machen, sämtliche Finger lecken werden - je nach den Qualitäten und der Sorgfalt des jeweiligen Bastlers - für den Nutzer eines derart manipulierten Tasers / Schlagstocks etc. oft ebenso gefährlich ist, wie für die Zielperson.
Shadowtalk Pfeil.png Der Warentester
Shadowtalk Pfeil.png Ganz abgesehen davon, dass es vollkommen unnötig ist, die Risiken mit derartig manipulierten Betäubungswaffen einzugehen, seit mit Krime Handschuhen und Krime Tingler ganz legal Modelle erhältlich sind, die eine entsprechend höhere Spannung, Volt- und Ampere-Zahl liefern, als der 08/15-Taser oder Handschuh!
Shadowtalk Pfeil.png Lone Wolf
Shadowtalk Pfeil.png ...vom bei meinen und Wolfs Ex-Kollegen beim Star so beliebten, schon länger erhältlichen AZ-150 Betäubungsschlagstock, der ebenfalls genug Wumms hat für Robustus und Ingentis, erst gar nicht zu reden.
Shadowtalk Pfeil.png Star Loner

Sonderfall Urban Brawl

Im Urban Brawl, im deuschen Sprachraum Stadtkrieg genannt, sind Taser - anders, als herkömmliche Feuerwaffen, die potentiell tödliche Kugeln verschießen - ebenso, wie alle auf Elektrizität basierende Waffen verboten, und ihr Gebrauch wird als Foul mit Spielausschluss (d. h. "Abschussstrafe"/"Kill Penalty") geahndet. - Die ISSV- und DSKL-Schiedsrichter und -Ordner tragen hingegen sehr wohl Taser, um sich im Falle eines Angriffs auf ihre Person notfalls gegen die geistig nicht immer voll zurechnungsfähigen Spieler respektive Brawler (und gegen Ultra-Warmonger und Warhools) verteidigen zu können [5].

Modelle


Quellen

Quellendetails:


^[1] - Shadowrun Grundregelwerk 4. Edition S.362, 363
^[2] - Wiener Blei - Roman von Leo Lukas
^[3] - Arsenal 2070 S.17
^[4] - Seattle Sprawl: Emerald Shadows p.34
^[5] - Blut & Spiele - hier ist nur generell vom Verbot "jeglicher elektrisch geladenen Waffen" die Rede. Für Schiri und Ordner: S.175
^[6] - Arsenal 2070 S.21
^[7] - Tödliche Schatten S.25