Bundesgerichtshof: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Bundesgerichtshof war zu Zeiten der alten [[Bundesrepublik Deutschland|Bundesrepublik]] - ebenso, wie das BVG - traditionell in [[Karlsruhe]] angesiedelt, und wurde - nach der Besetzung des [[Baden|badischen]] [[Karlsruhe]] durch den [[Armeeverbund]] der [[Bundeswehr]] und der Amtsenthebung der Ministerpräsidentin [[Hedwig Gabler]] - in die [[württemberg]]ische Landeshauptstadt [[Stuttgart]] verlegt.
 
Der Bundesgerichtshof war zu Zeiten der alten [[Bundesrepublik Deutschland|Bundesrepublik]] - ebenso, wie das BVG - traditionell in [[Karlsruhe]] angesiedelt, und wurde - nach der Besetzung des [[Baden|badischen]] [[Karlsruhe]] durch den [[Armeeverbund]] der [[Bundeswehr]] und der Amtsenthebung der Ministerpräsidentin [[Hedwig Gabler]] - in die [[württemberg]]ische Landeshauptstadt [[Stuttgart]] verlegt.
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Während Urteile des BGH in der [[Allianz Deutscher Länder]] - wenn man von Fällen, die das BVG betreffen mal absieht - höchstinstanzlich sind, haben Entscheidungen des [[Konzerngerichtshof]]es und - in Zeiten der [[NEEC]] auch solche des d [[Europäischer Gerichtshof|Europäischen Gerichtshofes]] in [[Den Haag]] - gegenüber einem BGH-Urteil Vorrang.

Version vom 9. November 2019, 20:31 Uhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste deutsche Gericht nach dem Bundesverfassungsgericht.

Geschichte

Der Bundesgerichtshof war zu Zeiten der alten Bundesrepublik - ebenso, wie das BVG - traditionell in Karlsruhe angesiedelt, und wurde - nach der Besetzung des badischen Karlsruhe durch den Armeeverbund der Bundeswehr und der Amtsenthebung der Ministerpräsidentin Hedwig Gabler - in die württembergische Landeshauptstadt Stuttgart verlegt.

Während Urteile des BGH in der Allianz Deutscher Länder - wenn man von Fällen, die das BVG betreffen mal absieht - höchstinstanzlich sind, haben Entscheidungen des Konzerngerichtshofes und - in Zeiten der NEEC auch solche des d Europäischen Gerichtshofes in Den Haag - gegenüber einem BGH-Urteil Vorrang.