Bundesgerichtshof: Unterschied zwischen den Versionen
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Während Urteile des BGH in der [[Allianz Deutscher Länder]] - wenn man von Fällen, die vor dem BVerfG entschieden werden, mal absieht - in der Regel höchstinstanzlich sind, haben Entscheidungen des [[Konzerngerichtshof]]es und - in Zeiten der [[NEEC]] auch solche des [[Europäischer Gerichtshof|Europäischen Gerichtshofes]] in [[Den Haag]] - gegenüber einem BGH-Urteil im Zweifelsfalle Vorrang. | Während Urteile des BGH in der [[Allianz Deutscher Länder]] - wenn man von Fällen, die vor dem BVerfG entschieden werden, mal absieht - in der Regel höchstinstanzlich sind, haben Entscheidungen des [[Konzerngerichtshof]]es und - in Zeiten der [[NEEC]] auch solche des [[Europäischer Gerichtshof|Europäischen Gerichtshofes]] in [[Den Haag]] - gegenüber einem BGH-Urteil im Zweifelsfalle Vorrang. |
Version vom 10. November 2019, 13:55 Uhr
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste deutsche Gericht nach dem Bundesverfassungsgericht.
Geschichte
Der Bundesgerichtshof war zu Zeiten der alten Bundesrepublik - ebenso, wie das BVerfG - traditionell in Karlsruhe angesiedelt, was der badischen Sonnenstadt den Beinamen "Residenz des Rechts" einbrachte. Nach der Besetzung des badischen Karlsruhe durch den Armeeverbund der Bundeswehr und der Amtsenthebung der Ministerpräsidentin Hedwig Gabler wurde der BGH in die württembergische Landeshauptstadt Stuttgart verlegt.
Während Urteile des BGH in der Allianz Deutscher Länder - wenn man von Fällen, die vor dem BVerfG entschieden werden, mal absieht - in der Regel höchstinstanzlich sind, haben Entscheidungen des Konzerngerichtshofes und - in Zeiten der NEEC auch solche des Europäischen Gerichtshofes in Den Haag - gegenüber einem BGH-Urteil im Zweifelsfalle Vorrang.
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Quellen
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