Emirat Kreuzberg

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Das Emirat Kreuzberg war ein Bezirk in Berlin während des Status F. Es befand sich in direkter Nachbarschaft zu Saeder-Krupps Drachenhort und umfasste all diejenigen Gebiete, die während des Großen Dschihad unter Kontrolle der Islamisten fielen. Da man mit der Scharia dort ein so dermaßen anderes Rechtssystem hatte, sorgte sie dafür, dass sie möglichst bald gut für alle sichtlich ihre genauen Gebietsgrenzen aufzeigen musste. Nachdem zahlreiche Abstimmungen, Verhandlungen sowie Straßenschlachten ein Ende gefunden hatten, wurde das Emirat mit türkisen Mauern umgrenzt welche dauerhaft offene Stahltore hatten. Auch wenn der Rest von Berlin die Scharia hasste, war das Emirat dennoch ein wichtiger Handelsort für Information, Lebensmittel, Kunsthandwerk sowie stromunabhängige Alltagsmaschinen. Zusätzlich galt ebenfalls im Emirat, dass Sackgassen von Nichtanrainern nur mit Einladung betreten werden durften.

Nach der Berliner Wiedervereinigung im Gefolge der Operation "Just Cause" versteht man unter dem Begriff "Emirat Kreuzberg" die Gesamtheit der Scharia-Zonen in Kreuzberg-Friedrichshain - Medina, Kartalabad und Allahabad sowie das islamische Schwarzafrikanerviertel Shahabad - in denen die Scharia in unterschiedlicher Strenge und Ausprägung umgesetzt wird. Die Ödnur-Pyramide am Kottbusser Tor liegt zwar nominell noch innerhalb des "Emirats", aber innerhalb der Mega-Mall ist die Scharia dermaßen gelockert, dass sie praktisch nicht existiert. Zudem sind einige Haupt-Durchfahrtsstraßen - auf Druck der BERVAG, die für diese auf dem Recht auf freie Durchfahrt besteht - von der Anwendung der Scharia ausgenommen.

Die Scharia-Milizen, die die drei großen (und mehrere kleinere) Scharia-Gebiete sichern, und die Umsetzung der Scharia dort durchsetzen, sind schwer bewaffnet - sie haben nicht nur Krummsäbel, sondern verfügen über Pick-Ups mit aufgepflanztem MG, offen getragene, umgehängte Kalaschnikows. Auch wenn sie kein anerkannter Alternativer Polizeidienstleister (APDB) sind, und diesen Status auch gar nicht anstreben, erfüllen sie innerhalb des "Emirats" genau diese Funktion. - Die islamistische Terror-Gang «Jihad B» vollstreckt zudem innerhalb der Zonen des "Emirats" gefällte Scharia-Urteile auch außerhalb des nominellen Gültigkeitsbereichs, und übt Druck auf "Abtrünnige" - säkulare Muslime, die durch Verschiebung der Bezirksgrenzen nicht mehr in Kreuzberg, sondern in Tempelhof oder Mitte leben - und deren Familien aus. - Andererseits hat die BeJuDi in den beginnenden 2080ern auch schon Auslieferungsersuchen stattgegeben, und Konzernbürger oder Volks-SIN-Berliner zur Vollstreckung eines Scharia-Urteils (einschließlich Körperstrafen wie Auspeitschung) wegen innerhalb der Scharia-Zonen begangener Verbrechen an das "Emirat" ausgeliefert, und damit die dortige Rechtspraxis faktisch anerkannt.

Quellen[Bearbeiten]